Bürgschaften – Einreichung

Die Übernahme einer Haftung durch die WKBG erfolgt auf Basis eines sowohl vom Kunden als auch der einreichenden Bank unterschriebenen Antrages, der ihnen im Downloadbereich unserer Seite zur Verfügung steht.

Es ist möglich, parallel zu Projekten von anderen Förderinstitutionen (zB Wirtschaftsagentur Wien, AWS, ÖHT) Anträge über das finanzierende Kreditinstitut bei der WKBG einzureichen. Es können gemeinsame Finanzierungen dieser Förderinstitutionen und der WKBG erfolgen.

Bei größeren Finanzierungen (> EUR 100.000) und vor allem bei einer Kombination von Kapitalbeteiligung und ergänzender Kreditfinanzierung mit gewünschter Haftungsübernahme, können vorbereitende Gespräche mit uns noch vor Antragstellung geführt werden.

Wir weisen darauf hin, dass Haftungsübernahmen immer nur für neu zu gewährende Finanzierungen erfolgen, nicht für bestehende Kredite (keine Nachbesicherung).
 Anträge können auch gestellt werden, wenn Investitionsprojekte bereits gestartet worden sind, lediglich bereits getätigte Auszahlungen können nicht verbürgt werden.