Neuerungen 2019

Neuerungen 2019

Rückblick 2018

Im Geschäftsjahr 2018 finanzierte die WKBG rd. 90 neue Unternehmen durch Bürgschaften, davon über 40% NeugründerInnen.

Wir konnten damit Betriebe unterstützen, die Arbeitsplätze für annähernd 1.500 MitarbeiterInnen bieten und ermöglichten die Schaffung von über 300 neuen, zusätzlichen Arbeitsplätzen.

Im Bürgschaftsbereich hat die WKBG zu Jahresultimo über 420 Unternehmen mit rd. 4.000 Mitarbeitern in Wien durch Bürgschaften finanziert und unterstützt.
Das Beteiligungsvolumen der WKBG hält zu Jahresultimo bei über 40 Unternehmen mit einem Volumen von rd. EUR 6 Mio.

In Summe konnten durch die Instrumente der WKBG im Geschäftsjahr 2018 über EUR 21 Mio. an Investitionen ermöglicht werden – auch Dank Ihrer Unterstützung!

Ausblick 2019

Im Neuen Jahr werden Sie noch intensiver als bisher unsere Leistungsversprechen in Anspruch nehmen können:

  • Schnelligkeit: bei Vorliegen der notwendigen Unterlagen (Bürgschaftsansuchen, wirtschaftliche Unterlagen, etc.) garantieren wir Ihnen künftig eine Grundsatzfinanzierungsentscheidung innert 3-5 Werktagen
  • Einfachheit: finden Sie auf wkbg.at zum Download unsere aktuellen, sehr „schlanken“ Einreichunterlagen – die Abwicklung erfolgt wie gewohnt unbürokratisch
  • Kompetenz: die ProjektleiterInnen der WKBG stehen Ihnen und Ihren Unternehmerkunden mit insgesamt über 100 Jahren Beratungserfahrung zur Seite – testen Sie uns!

Im Produktbereich haben wir wesentliche Neuerungen für unsere gemeinsamen Kunden erreicht, die Ihnen und uns künftig noch mehr qualitatives Finanzierungsgeschäft ermöglichen sollen!

Die wesentlichen Neuerungen im Überblick

 

A. Bürgschaften-Haftungsquoten

Mit Ausnahme der Gastroaktionen werden die Haftungsquoten ab sofort bonitätsabhängig auf BIS ZU 60% angehoben.

B. Preismodelle

Mit Ausnahme der Gastroaktionen werden die Bürgschaftsprovisionen und die Beteiligungs-Mindestverzinsungen künftig BONITÄTSABHÄNGIG bepreist: dies soll uns gemeinsam dabei unterstützen auch besseren Unternehmensbonitäten attraktive/marktnahe Finanzierungskonditionen zu bieten.    

C. Beteiligungen

Neben den bisherigen – nicht nachrangigen – echten stillen Beteiligungen, bieten wir mit sofortiger Wirkung ein Beteiligungs-Kombiprodukt an, welches zu 50% NACHRANGIG ist (d.h. wirtschaftliches Eigenkapital erhöhend!) und zu 50% nicht nachrangig ist (de facto Mezzaninkapitalcharakter hat). Damit werden wir die Eigenkapitalbasis unserer gemeinsamen Unternehmenskunden stärken und damit zur Unternehmensbonitätsverbesserung (= Ratingverbesserung!) beitragen.

Überblick über die Konditionen 2019 gültig ab 1.8.2019.

Mehr denn je sind wir durch die erwähnten verbesserten Förderrahmenbedingungen in der Lage, die Wiener Wirtschaft langfristig und nachhaltig mit unseren Instrumenten der Bürgschaft und der Beteiligung zu unterstützen. Wir entscheiden rasch und geben Ihnen zeitnah Feedback.

Wie bisher werden Kreditbürgschaften bis zu einem Haftungsobligo von EUR 500.000,– und Beteiligungen ebenfalls bis zu einem Betrag von EUR 500.000,– abgeschlossen. Diese beiden Instrumente können auch kombiniert werden, sodass wir Finanzierungslösungen von über EUR 780.000,- darstellen können.

Weitere Detailinformationen und die aktuellen Antragsformulare.

Selbstverständlich stehen wir auch für telefonische Auskünfte gerne zur Verfügung und freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!